25 Fragen und Antworten zu den Grundlagen des Warenterminkontrakthandels

Wodurch unterscheiden sich Warenterminkontrakthandel und Kassamarkthandel?

Als Kassamarkthandel bezeichnet man Handelsabschlüsse zwischen zwei Parteien, die auf eine effektive Erfüllung ausgerichtet sind (z. B. den Verkauf von Weizen vom Landwirt an den Erfassungshändler). Der tatsächliche Warenaustausch ist folglich der wesentliche Beweggrund, um am Kassamarkt aktiv zu werden. Der Begriff umfasst sowohl den Spothandel (zeitnahe Erfüllung) als auch den Forwardhandel (spätere Erfüllung) mit Waren. Die erzielten Preise werden Kassamarktpreise genannt. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen diesen Kassamarktgeschäften und Warenterminkontraktgeschäften besteht darin, dass der tatsächliche Warenaustausch bei Warenterminkontraktgeschäften lediglich in sehr seltenen Fällen das Ziel der Marktteilnehmer ist. Weiterhin lassen sich die Geschäfte anhand

  • ihres Handelsgegenstandes,
  • der Art der Geschäftsabwicklung und
  • der Organisationsform des zugehörigen Marktes abgrenzen.

Zur Unterscheidung von Spothandel und Warenterminkontrakthandel kann zusätzlich noch die zeitliche Dimension zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung herangezogen werden.

Wie lautet die allgemeine Definition eines Warenterminkontraktes (Futures)?

Warenterminkontrakte (Futures) sind

  • rechtlich bindende Vereinbarungen,
  • eine genau definierte Leistung
  • zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft zu erbringen.

Wie sind Futures ausgestaltet und was bedeutet Standardisierung?

Ein wesentliches Merkmal von Warenterminkontrakten ist ihre gegenseitige Vertretbarkeit. Die preisbildenden Parameter

  • Menge,
  • Qualität,
  • Erfüllungszeitraum sowie ggf.
  • Erfüllungsort

werden nicht individuell zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt, sondern sind in den Futuresspezifikationen genau festgelegt (z. B. 50 Tonnen Brotweizen aus EU-Herkunft, min. 11 % Protein, max. 15 % Feuchtigkeit usw.). Diese exakte Normierung wird als Standardisierung bezeichnet. Sie bedeutet nicht, dass man nur am Futureshandel partizipieren kann, wenn die tatsächlich gehandelte Ware (z. B. der vom Getreidehändler zu verkaufende Weizen) exakt den vorgegebenen Spezifikationen entspricht. Ganz im Gegenteil, man kann auch am Warenterminkontrakthandel teilnehmen, wenn man am Kassamarkt abweichende Ware handelt oder gar keine Ware kaufen oder verkaufen will.

Wo werden Warenterminkontrakte gehandelt?

Warenterminkontrakte werden an Warenterminmärkten – in der Regel an Warenterminbörsen - gehandelt. Börsen sind hochorganisierte Marktveranstaltungen, die hinsichtlich des Ortes, der Zeit, der Marktteilnehmer sowie des Ablaufes genau geregelt sind. Auf Grund der modernen Kommunikationstechnologien handelt es sich dabei in vielen Fällen um Computerbörsen. Angebot und Nachfrage fließen hier über ein elektronisches Netzwerk zusammen und werden in einem Zentralrechner gebündelt. Folglich kann man standortunabhängig am Handel teilnehmen.

Wer kann an Warenterminbörsen handeln?

Theoretisch kann jedermann am Warenterminkontrakthandel teilnehmen. Es sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die von Börse zu Börse unterschiedlich sein können. Bei den persönlichen Voraussetzungen spielen wie auch bei der Eröffnung eines Wertpapierdepots die Erfahrung, die Zielsetzung und die Vermögenssituation des Antragstellers eine Rolle. Diese Aspekte bestimmen auch den Umfang, in dem der jeweilige Marktteilnehmer handeln darf. Als technische Voraussetzungen sind ein Konto bei einem angeschlossenen Finanzdienstleister und eine vertragliche Übereinkunft mit einem angeschlossenen Broker anzuführen.

Wie wird an Warenterminbörsen gehandelt?

Alle Börsen haben gemein, dass die Aufträge an einem zentralen Ort (Börsenparkett oder Zentralrechner) zusammenlaufen. Hinsichtlich der Auftragseingabe gibt es allerdings Unterschiede. So genannte Eigenhändler (Personen, die für eigene Rechnung handeln) können die Aufträge direkt in das elektronische Handelssystem eingeben bzw. haben bei Präsenzbörsen einen Sitz. Bei allen weiteren Marktteilnehmern erfolgt die Auftragseingabe über einen Broker, an den die Gebote mündlich, fernmündlich, per Fax oder via Computer übermittelt werden. Bei Börsen mit elektronischem Handelssystem werden die eingehenden Aufträge gespeichert und bei entsprechender Auftragslage ausgeführt. Bei Präsenzbörsen kümmert sich der Broker vor Ort um eine Ausführung des Auftrages. Eine Auftragsausführung ist nur bis zum Ablauf des letzten Handelstages möglich. Dieser ist für alle Kontrakte/Produkte (Weizen, Raps etc.) und alle Laufzeiten/Fälligkeiten (Mai, Sept. etc.) in den Kontraktspezifikationen festgelegt.

Wann wird ein Auftrag ausgeführt?

Da bei Warenterminkontrakten alle preisbildenden Parameter normiert sind, hängt die Auftragsausführung im Wesentlichen davon ab, ob ein anderer Marktteilnehmer bereit ist, die angebotenen (nachgefragten) Kontrakte zum gewünschten Preis zu kaufen (zu verkaufen). Darüber hinaus ist relevant, welche Auftragsart der Marktteilnehmer gewählt hat. Angenommen ein Erfassungshändler möchte 20 Kontrakte Weizen bestens verkaufen, dann könnte dieser Auftrag (in der Regel Market-Order genannt) bei guter Auftragslage sofort zu einem einheitlichen Preis ausgeführt werden. Es wäre aber auch denkbar, das zehn Kontrakte zum best- und zehn Kontrakte zum zweitbestmöglichen Preis gehandelt werden. Bei schlechter Auftragslage könnte es mangels entsprechenden Kaufinteresses zu einer Teilausführung kommen, bei der z. B. 15 Kontrakte sofort gehandelt würden und die weiteren fünf vorerst im System stehen blieben. Eine solche Teilausführung könnte mit einer Alles-oder-Nichts-Order verhindert werden. Die wohl am häufigsten genutzte Auftragsart ist die Limit-Order. Sie wird nur ausgeführt, wenn der Börsenpreis oberhalb (Verkaufsorder) oder unterhalb (Kauforder) des Limits liegt oder dieses erreicht.

Was bedeuten die Begriffe Geld (bid) und Brief (ask/offer)?

Die Kauf- und Verkaufsbereitschaft wird durch die Geld- und Briefkurse zum Ausdruck gebracht. Als Geldkurs (bid) bezeichnet man den Kurs (Preis), den ein Käufer für den Future zu zahlen bereit ist und zu dem augenblicklich kein Angebot existiert. Unter dem Briefkurs (ask/offer) versteht man den Kurs, den ein Verkäufer für den Future verlangt.

Angenommen der Gleichgewichtspreis für einen Getreidekontrakt läge bei 100, dann könnte das Auftragsbuch (Orderbuch) wie folgt aussehen:

Anzahl (Volume)

Geld (bid)

Brief (ask)

Anzahl (Volume)

100,3

40

100,2

50

100,1

40

20

99,9

30

99,8

20

99,7

Den Anzahl-Spalten ist zu entnehmen, wie viele Kontrakte zum jeweiligen Kurs angeboten bzw. nachgefragt werden. Im Beispiel stünden 40 Kontrakte zum Kurs von 100,1 zum Verkauf. Die Anzahl der nachgefragten Kontrakte zum Kurs von 99,9 betrüge 20. Die Differenz zwischen diesen besten Kursen (dem höchsten Gebot zum Kauf und dem niedrigsten Angebot zum Verkauf) wird als Geld-Brief-Spanne bezeichnet. Ein Markt/eine Börse ist um so leistungsfähiger, je enger die Geld-Brief-Spanne und je höher die Markttiefe (market depth) ist. Ein Markt wird als tief bezeichnet, wenn ausreichend Aufträge vorliegen, die nahe am Gleichgewichtspreis und zudem in die Tiefe gestaffelt sind (Im Beispiel gibt es 20 Kaufgebote zu 99,9. Gäbe es nur zwei, wäre die Markttiefe niedriger.).

Was versteht man unter opening (price), high, low und closing (price)?

Die Begriffe werden gemäß der obigen Reihenfolge für den Eröffnungs-, den Höchst-, den Tiefst- und den Schlusskurs eines Kontraktes verwandt. Entsprechend der Bezeichnung ist der Eröffnungskurs (Schlusskurs), der Kurs des ersten (letzten) Handelsabschlusses eines Tages und der Höchstkurs (Tiefstkurs), der Kurs des höchsten (niedrigsten) Handelsabschlusses zum Zeitpunkt der Einsichtnahme.

Unterscheiden sich Schluss- und Settlementkurs?

Der Schlusskurs eines Handelstages ist der Kurs des letzten Handelsabschlusses. Mit Settlementkurs wird der Bewertungskurs bezeichnet, der für die tägliche Gewinn- und Verlustberechnung maßgeblich ist. Er kann dem Schlusskurs entsprechen, wird aber auch häufig aus den letzten Umsätzen eines Tages berechnet.

Wer nimmt beim Börsenhandel die Gegenposition ein?

Wird ein Kontrakt verkauft, ist der Käufer nicht Vertragspartner des Verkäufers, da zwischen die beiden Marktteilnehmer die Börse geschaltet ist. Die Gegenposition für alle Kontraktkäufe und –verkäufe wird von ihrer Abrechnungsstelle (Clearing Haus) eingenommen. Man spricht auch davon, dass die Standardisierung neben den oben genannten Aspekten auch persönlicher Art ist. Letztlich wird so die Anonymität des Börsenhandels gewährleistet.

Welche finanziellen Erfordernisse sind mit einer Positionseröffnung verbunden?

Werden Kontrakte gehandelt und entsprechend Futurespositionen eröffnet, sind von Käufer und Verkäufer Entgelte zu entrichten sowie Sicherheiten zu hinterlegen. Eine Zahlung des vollen Warenwertes vom Verkäufer an den Käufer erfolgt nur in den seltenen Fällen des tatsächlichen Warenaustausches (Erfüllung durch Lieferung). Mit dem Entgelt werden die am Handel beteiligten Institutionen/Unternehmen (Broker, Börse, Abrechnungsstelle der Börse, genutztes Finanzdienstleistungsinstitut) für ihre Dienstleistungen abgegolten. Die Höhe der Sicherheitsleistung (auch Ersteinschuss, Einschuss, Origin oder Initial Margin genannt) hängt vom gehandelten Kontrakt, dem aktuellen Preisniveau und den aktuellen und/oder historischen Preisschwankungen ab. Sie beträgt in der Regel nur einen Bruchteil des Kontraktwertes und soll den Wertverlust abdecken, der pro Kontrakt innerhalb eines festgelegten Zeitraumes erlitten werden kann. Ein Wertverlust tritt ein, wenn sich der Kontraktpreis zum Nachteil des Positionsinhabers ändert (entweder Preisanstieg nach Verkauf oder sinkender Preis nach Kauf). Die beschriebenen Ersteinschüsse sind ein wesentlicher Bestandteil eines Sicherheitensystemes, das an Börsen die Erfüllung der Geschäfte garantiert.

Wofür stehen die Begriffe long und short?

Beim Warenterminkontrakthandel werden die Inhaber von Kaufpositionen als long (im Future) und die Positionen als Longpositionen bezeichnet. Analog sind Inhaber von Verkaufspositionen (Shortpositionen) short (im Future). Teilweise werden die Begriffe auch für den Handel der physischen Ware verwandt. In diesem Fall werden die Marktteilnehmer, die die Ware produzieren oder bereits im Lager haben und diese später verkaufen werden als long bezeichnet. Short sind die Marktteilnehmer, die die Ware auf Termin gekauft haben, diese aber noch nicht besitzen (z. B. ein Mischfutterunternehmen).

Was versteht man unter der täglichen Gewinn- und Verlustberechnung?

Ab dem Zeitpunkt der Positionseröffnung wird für jede Kauf- und jede Verkaufsposition eine Gewinn- und Verlustberechnung (Mark-to-Market-Verfahren) durchgeführt. Hat ein Marktteilnehmer Kontrakte verkauft (gekauft), so wird seinem Konto bei fallenden Preisen der Wertzuwachs (Wertverlust) der Positionen gutgeschrieben (belastet). Steigen die Preise hingegen, erhält der Käufer eine Gutschrift, während das Konto des Verkäufers belastet wird. Die verbuchten Wertveränderungen werden Variation Margins genannt. Ändert sich der Preis fortwährend zum Nachteil des Positionsinhabers, so wird sein Konto immer wieder belastet. Weist es eine Unterdeckung auf, erhält der Positionsinhaber eine Nachschussaufforderung (Margin Call).

Was bedeutet Glattstellung?

Durch die Normierung der Kontrakte können bei entsprechender Auftragslage jederzeit Kauf- oder Verkaufspositionen eröffnet werden. Gleichzeitig ermöglicht die Standardisierung aber auch den umgekehrten Vorgang, das Schließen von Positionen. Da Vertragsabschluss und Erfüllung beim Warenterminhandel - anders als beim Spothandel am Kassamarkt (z. B. der Getreideanlieferung in der Ernte) - zeitlich auseinanderfallen und Vertragspartner immer die Abrechnungsstelle der Börse ist, kann man sich der eingegangenen Verpflichtungen durch ein Gegengeschäft wieder entledigen. Erfahrungsgemäß machen die meisten Marktteilnehmer von diesem Glattstellung genannten Vorgang Gebrauch. Dazu muss ein Verkäufer (Käufer) vor Ablauf des letzten Handelstages Kontrakte entsprechend der Anzahl seiner geöffneten Positionen kaufen (verkaufen) und löst somit seine Börsenpositionen auf.

Wofür steht der Begriff Offenes Interesse (Open Interest)?

Als Open Interest wird die Anzahl noch nicht glattgestellter Futurespositionen bezeichnet. Wird ein Kontrakt gehandelt, beträgt der Handelsumsatz eins und die Anzahl der offenen Positionen beläuft sich auf zwei (eine Kauf- und eine Verkaufsposition). Stellt der Verkäufer seine Position glatt, erhöht sich der Umsatz auf zwei, während das Offene Interesse gleich bleibt (nun ist lediglich ein anderer Marktteilnehmer Inhaber der Verkaufsposition). Da die Anzahl offener Kaufpositionen immer der der offenen Verkaufspositionen entspricht, werden entweder nur die gekauften oder die verkauften Kontrakte gezählt.

Welche Leistungsverpflichtung tritt nach dem letzten Handelstag ein?

Sind nach dem letzten Handelstag noch Positionen geöffnet, also nicht glattgestellt, müssen die Inhaber von offenen Verkaufspositionen (Kaufpositionen) bei Futures mit physischer Erfüllung eine genau definierte Menge und Qualität eines bestimmten Basisgutes an einem in den Spezifikationen vorgesehenen Ort zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft liefern (abnehmen und bezahlen). Im Unterschied dazu werden bei Futures mit Erfüllung durch Barausgleich (Cash Settlement) alle Positionen, die nach dem letzten Handelstag noch offen sind, gegen einen Referenzpreis (in der Regel Preisindex) abgerechnet (Gutschrift oder Lastschrift auf dem Konto). Die physische (tatsächliche) Lieferung ist als Erfüllung der Leistungsverpflichtung ausgeschlossen.

Welche Funktionen erfüllen Warenterminbörsen?

An Warenterminbörsen können die Marktteilnehmer von zahlreichen, weltweit bewährten Funktionen profitieren. Diese basieren auf den bisher dargelegten Besonderheiten des Warenterminkontrakthandels und lassen sich in einzelbetriebliche und gesamtwirtschaftliche Funktionen unterteilen. Funktionen aus einzelbetrieblicher Sicht:

  • Informationsverbesserung (Preistransparenz/-leitfunktion)
  • Risikominderung (Preis- und Kalkulationssicherheit)
  • Kapitalbeschaffungshilfe (Verbesserung der Bonität)
  • Anlagemöglichkeit (Spekulation) Funktionen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht:
  • Ausgleich von zeitlichen oder räumlichen Ungleichgewichten
  • Wettbewerbsförderung

Warum führen Warenterminbörsen zu einer Informationsverbesserung und was versteht man in diesem Zusammenhang von der Preisleitfunktion?

An Börsen fließen die Markteinschätzungen zahlreicher Marktteilnehmer in gebündelter Form zusammen. Dabei werden die verfügbaren Informationen in die einzelnen Aufträge/Futuresnotierungen eingepreist. Da diese durch Datenanbieter, im Internet und in Printmedien veröffentlicht werden, sind Warenterminbörsen dazu geeignet, die Markttransparenz zu erhöhen und das Informationsniveau zu homogenisieren. Von einer Preisleitfunktion spricht man in diesem Zusammenhang, da die Kontraktpreise im Idealfall die künftigen Marktverhältnisse zuverlässig widerspiegeln, sodass sie von den Unternehmen  der Agrar- und Ernährungswirtschaft als Grundlage ihrer Produktions- und Vermarktungsentscheidungen herangezogen werden. Ebenso können die Futuresnotierungen als Referenzpreis für Spot- oder Termingeschäfte am Kassamarkt dienen. Jedermann kann von den Vorteilen der Informationsverbesserung profitieren, ohne sich selbst an der Börse zu engagieren. Die Preistransparenz leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsförderung.

Welche Marktteilnehmer gibt es an Warenterminbörsen und welche?

Die Marktteilnehmer an Warenterminbörsen werden allgemein in vier Gruppen unterteilt (Hedger, Spekulanten, Arbitrageure und Spread-Trader). Sämtliche von ihnen vorgenommene Transaktionen lassen sich auf die Handlungsmotive Risikoreduzierung und Gewinnerzielung zurückführen, wobei deren Gewichtung von Teilnehmer zu Teilnehmer unterschiedlich ist.


Hedger:

Als Hedger werden Marktteilnehmer bezeichnet, die Börsenpositionen eröffnen, um sich gegen Preisveränderungen der Ware abzusichern, die sie künftig am Kassamarkt kaufen oder verkaufen wollen. Die eingegangenen Positionen werden in der Regel zum Zeitpunkt des Warenflusses wieder aufgelöst. Daher kann eine solche als Hedge(-geschäft) bezeichnete Preisabsicherung auch als vorübergehende Substitution des bestehenden oder erwarteten Kassageschäftes angesehen werden: Jemand, der künftig Ware verkaufen (kaufen) möchte, verkauft (kauft) diese frühzeitig an der Börse und liquidiert später seine zunächst eingegangene Erfüllungsverpflichtung. Ein Hedger agiert folglich immer am Kassamarkt und am Warenterminkontraktmarkt.

Hedge-Transaktion haben zum Ziel, dass durch Preisveränderungen am Kassamarkt entstandene Verluste weitestgehend durch Wertsteigerungen der Börsenpositionen kompensiert werden und der Hedger somit frühzeitig Preis- und Kalkulationssicherheit erlangt.


Spekulanten:
Spekulanten sind Marktteilnehmer, die das Preis- /Kursveränderungsrisiko bewusst in Kauf nehmen, da sie die Realisierung von Gewinnchancen erwarten.

Spekulanten verkaufen (kaufen) Futures, wenn sie mit fallenden (steigenden) Preisen rechnen und spekulieren darauf, diese später zu einem niedrigeren (höheren) Preis glattstellen zu können. Entsprechend haben sie in der Regel kein Interesse am Besitz der Ware und sind fast ausschließlich an der Börse aktiv. Spekulanten gehören zu den Personen, die das Risiko der Hedger übernehmen. Mit der von Ihnen zur Verfügung gestellten Liquidität leisten sie somit einen wichtigen Beitrag zur Funktionalität des Marktes.


Arbitrageure:

Arbitrageure versuchen, zeitliche oder räumliche Preisunterschiede zwischen Futures bzw. zwischen Future und Kassaware durch die simultane Einnahme gegenläufiger Positionen an verschiedenen Märkten gewinnbringend zu nutzen. Nimmt z. B. ein Getreidehändler eine Arbitrage zwischen zwei Börsenplätzen vor, verkauft er Futures an der Börse mit dem höheren Kurs und kauft entsprechende Futures an der Börse mit dem niedrigeren Kurs.

Die Arbitrage wird vom Händler aufgelöst, indem er später an beiden Börsen ein kompensierendes Gegengeschäft vornimmt. Ist der Aufpreis im Zeitverlauf geschrumpft oder entfallen, hat er einen Gewinn erzielt. Arbitrageschäfte sind nahezu risikolos, da sich der Arbitrageur die Ware notfalls an dem einen Markt andienen lassen kann und damit dann seine Leistungsverpflichtung am anderen Markt erfüllt. Durch ihre Transaktionen gleichen Arbitrageure zeitliche und räumliche Ungleichgewichte aus und führen somit zwangsläufig eine weitgehend einheitliche Preisbildung herbei.


Spread-Trader:
Ein Spread-Trader hat das Ziel, eine von ihm erwartete Veränderung einer Preisdifferenz zwischen zwei Futures (Ausweitung oder Zusammenlaufen) zur Gewinnerzielung zu nutzen. Spread-Trader bauen gegenläufige Positionen auf (Kauf und Verkauf entweder im gleichen Future in unterschiedlichen Laufzeiten oder in ähnlichen Futures) und lösen diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf. Entsprechend bestehen Gemeinsamkeiten zwischen Spread-Trading und Arbitrage. Da Spread-Trader allerdings in der Regel kein Interesse am Besitz der Ware haben und ihre Transaktionen mit einem höheren Risiko  verbunden sind, kann Spread-Trading auch als eine Spezialform der Spekulation angesehen werden.

Wie funktioniert eine Preisabsicherung?

Der Hedger ersetzt bei einer Preisabsicherung ein vorhandenes oder erwartetes Geschäft mit Kassaware vorübergehend durch ein Substitutionsgeschäft in Futures. (Jemand, der künftig Ware verkaufen (kaufen) möchte, verkauft (kauft) diese frühzeitig an der Börse und liquidiert später seine zunächst eingegangene Erfüllungsverpflichtung.) Durch diese Transaktion möchte der Hedger erreichen, dass Verluste aus der Kassaposition möglichst vollständig durch Gewinne aus der Börsenposition kompensiert werden und er somit im Voraus mit einem festen Preis kalkulieren kann. Dafür nimmt er in Kauf, dass künftige Gewinne in der Kassaposition durch den gleichzeitigen Wertverlust der Terminposition aufgezehrt werden. Ein Käufer verzichtet also darauf, von fallenden Kassamarktpreisen zu profitieren und ein Verkäufer gibt die Chance auf höhere Erlöse durch steigende Kassamarktpreise auf. Die Funktionsweise wird nachfolgend für Käufer (Long-Hedger) und Verkäufer (Short-Hedger) erläutert. Der Einfachheit halber sei davon ausgegangen, dass der Futureskurs und der Kassamarktpreis in beiden Beispielen zum Zeitpunkt des Warenflusses dieselbe Höhe haben. Zudem werden keine Transaktionskosten angesetzt:

Im Herbst möchte sich eine Mühle den Einkaufspreis für den im nächsten Frühjahr zu verarbeitenden Weizen absichern, um das Risiko steigender Weizenpreise zu minimieren. Dazu kauft sie im Oktober an einer Warenterminbörse Weizenfutures mit der Laufzeit Mai. Der Kurs möge bei 115 €/t liegen. Zum Zeitpunkt des Weizenankaufes am Kassamarkt (Ende April/Anfang Mai) stellt die Mühle die im Oktober eingegangenen Börsenpositionen wieder glatt. Ist der Preis im Zeitverlauf auf 120 €/t gestiegen, muss die Mühle 120 €/t für den am Kassamarkt bezogenen Weizen bezahlen: Sie kann diese aber mit einem Börsengewinn von 5 €/t verrechnen, sodass sich ihr Einkaufspreis letztlich auf die im Oktober abgesicherten 115 €/t beläuft. Die 5 €/t Börsengewinn resultieren aus der Wertsteigerung der Positionen, die sich am besten durch einen Vergleich des Eröffnungs- und des Glattstellungskurses verdeutlichen lässt: Die Mühle hat im Oktober zu 115 €/t Weizenfutures ge- und im Frühjahr zu 120 €/t verkauft. Wären die Weizenpreise im Zeitverlauf auf 110 €/t gefallen, änderte dies nichts am letztlichen Einkaufspreis von 115 €/t. In diesem Fall müsste die Mühle zwar lediglich 110 €/t an den Verkäufer des Weizens bezahlen, die Börsenposition hätte aber im Zeitverlauf 5 €/t an Wert verloren.

Das soeben beschriebene Einkaufspreisabsicherungsbeispiel lässt sich analog auf den Verkäufer des Weizens übertragen. So hätte sich ein Getreidehändler im Herbst einen Verkaufspreis in Höhe von 115 €/t absichern können, indem er Futures mit der Laufzeit Mai verkauft hätte. Im ersten Szenario hätte er für den Weizen im Frühjahr von der Mühle 120 €/t erhalten und gleichzeitig einen Wertverlust der Börsenposition um 5 €/t zu verzeichnen gehabt. Im zweiten Szenario hätte er zum Verkaufspreis des Weizens (110 €/t) einen Börsengewinn in Höhe von 5 €/t hinzu addieren können.

Welchen Nutzen stiften Preisabsicherungen?

Der Kernnutzen von Preisabsicherungen besteht darin, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, frühzeitig Preise für den künftigen Absatz oder Bezug von Waren zu fixieren. Im Idealfall kann das wirtschaftliche Ergebnis eines Produktions- oder Verarbeitungsgeschäftes somit bereits Monate im Voraus weitestgehend festgelegt werden. Gleiches gilt für die künftige Marge eines Handelsgeschäftes. Die Unternehmen erlangen dadurch eine feste Kalkulationsgrundlage, an die sie ihre Zahlungströme anpassen können und führen insgesamt eine Stabilisierung ihrer betriebswirtschaftlichen Ergebnisse herbei. Diese positiven Effekte werden auch von den Banken honoriert. Da der Risikogehalt eines Kredites maßgebliche Auswirkung auf dessen Kosten hat, wirken sich risikomindernde Steuerungsinstrumente reduzierend auf die Kreditkonditionen aus.

Darüber hinaus haben Preisabsicherungen positive Auswirkungen auf die Positionierung und die Vermarktungsmöglichkeiten eines Unternehmens. Für die Verantwortlichen besteht die Möglichkeit, in die Zukunft gerichtete Transaktionen abzuschließen, ohne dass ihre Vermarktungspartner oder Wettbewerber von diesen Kenntnis erlangen. Da die Marktteilnehmer die mit der Futurestransaktion verbundene Erfüllungsverpflichtung jederzeit wieder liquidieren können, profitieren Sie folglich von einem Flexibilitätszuwachs. Zudem senkt die Bündelung von Angebot und Nachfrage die Such- oder Wartekosten der Unternehmen. Weiterhin kann die Preisabsicherung auch zur Festigung oder zum Ausbau bestehender sowie zum Aufbau neuer Vermarktungsbeziehungen genutzt werden (z.B. können Getreidehändler auf Basis einer Preisabsicherung frühzeitig Festpreise an die Produzenten ausgeben und diesen somit ebenfalls Planungssicherheit verschaffen.). Insgesamt lassen sich, wie gezeigt, zahlreiche positive Aspekte anführen, die die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens verbessern können.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Börsennotierung und dem Kassapreis?

Zwischen dem Kassamarktpreis einer Ware und dem zugehörigen Futureskurs besteht ein enger Zusammenhang: In der Regel nähern sie sich bis zum letzten Handelstag des Futures bis auf eine verbleibende Differenz an. Diese Preisdifferenz zwischen Kassa- und Futurespreis wird Basis genannt. Für landwirtschaftliche Produkte zählt man

  • Qualitätsunterschiede,
  • Transportkosten zum Lieferort,
  • Haltekosten sowie
  • Erfassungs- und Umschlagskosten zu den Einflussfaktoren auf die Basis.

Die Basis ist spezifisch für die jeweilige Region und den jeweiligen Zeitpunkt. Sie kann im Zeitverlauf schwanken und sowohl negative als auch positive Werte annehmen. Im Hinblick auf die Preisabsicherung ist es wichtig, die eigene Basis zu kennen. Nur so kann man den letztlich für das Unternehmen absicherbaren Preis abschätzen. Notiert der Weizenfuture mit der Laufzeit Mai im Oktober bei 115 €/t und beträgt die durchschnittliche Basis eines Getreidehändlers –2 €/t, beläuft sich der für ihn absicherbare Preis auf 113 €/t. Folglich können Futuresnotierungen nicht 1:1 auf das eigene Unternehmen übertragen werden. Weiterhin ist für die Effektivität einer Preisabsicherung relevant, welchen Wert die Basis zum Zeitpunkt der Positionsglattstellung einnimmt. Entspricht sie der erwarteten, in der Kalkulation eines Hedgers berücksichtigten Basis, so kommt es zu einer vollständigen Kompensation der Verluste aus dem Kassamarktgeschäft durch die Wertsteigerung der Börsenposition und umgekehrt. Verändert sich die Basis allerdings, weicht das erzielte Ergebnis vom kalkulierten ab. Rechnet der Getreidehändler im Beispiel mit einer Basis von –2 €/t, so dass er einen Preis von 113 €/t realisieren müsste, und beläuft sich die Basis letztlich auf –1 €/t, kann er entgegen seiner Erwartungen einen Preis von 114 €/t verzeichnen.

Der Preiszusammenhang zwischen Märkten, in diesem Fall zwischen dem Kassamarkt und dem Futuresmarkt, basiert auf der Möglichkeit der Arbitrage. Übersteigt die Futuresnotierung den Kassamarktpreis um einen höheren Betrag als die übliche Basis, könnte ein Getreidehändler Weizen am Kassamarkt ankaufen und Futures an der Warenterminbörse verkaufen, um einen nahezu risikolosen Gewinn zu erzielen. Durch seine Nachfrage am Kassamarkt steigt der Preis für die physische Ware, während gleichzeitig seine Verkäufe an der Börse die Kursnotierung des Futures drücken. So werden die Preise auf die übliche Differenz zusammengeführt.

Was versteht man unter Prämiengeschäften (EFP-Geschäften/against actuals)?

Prämiengeschäfte verbinden die Vorteile eines Kassageschäftes auf Termin (Forwardgeschäft) mit den Vorteilen einer Preisabsicherung an Warenterminbörsen. Sie stellen für viele Vertragsbeziehungen die Optimallösung dar.

Lieferant und Abnehmer (bspw. ein Getreidehändler und ein Mischfutterunternehmen) schließen einen privatrechtlichen Kaufvertrag ab, der alle wesentlichen Elemente (Qualität, Lieferort, Liefermenge, Lieferzeitpunkt und Preis) umfasst. Als Preis wird allerdings weder ein Festpreis noch der künftige Kassamarktpreis, sondern der zum Lieferzeitpunkt gültige Kurs des korrespondierenden Getreidefutures zu-/abzüglich einer Prämie (Bonus/Malus)  ewählt. Die Vertragspartner akzeptieren die Futuresnotierung somit als fairen Referenzpreis, sodass zeitintensive, das Geschäft möglicherweise gefährdende, Preisverhandlungen entfallen. Durch den Abschluss generieren sie frühzeitige Absatz- bzw. Bezugssicherheit. Zusätzlich erlangen sie die aus einer Preisabsicherung resultierende Preis- und Kalkulationssicherheit, da ein Prämiengeschäft vorsieht, zum Zeitpunkt der Warenlieferung in entsprechender Menge Börsenkontrakte auszutauschen. Entsprechend werden sowohl Käufer als auch Verkäufer im Zeitverlauf Börsenpositionen aufbauen, wobei sie dafür unabhängig vom Vertragspartner einen für sie günstigen Zeitpunkt wählen. Somit ist es dem Käufer möglich, durch die Verrechnung mit den Börsengeschäften einen Kaufpreis zu realisieren, der niedriger liegt als der Preis, den der Verkäufer letztlich für seinen Weizen erzielt. Die Bezeichnungen EFP-Geschäft (Exchange of Futures for Physicals) sowie against actuals resultieren aus dem beschriebenen Austausch der Futurespositionen zum Zeitpunkt der Lieferung. Durch diesen Tausch werden die Börsenpositionen und somit die Erfüllungsverpflichtungen beider Vertragspartner liquidiert. Da die Positionsglattstellungen unabhängig von weiteren Marktteilnehmern vorgenommen werden, spielt die Markttiefe der Börse für beide Vertragspartner nach der Positionseröffnung keine Rolle mehr. Gleiches gilt für mögliche Basisveränderungen, da die Basis durch die selbst bestimmte Prämie festgelegt ist.

Welche Produkte werden neben Futures an Warenterminbörsen gelistet?

Neben Futures werden an den großen Terminbörsen weitere Produkte gehandelt. Für den Agrarsektor ist die nächstrelevante Gruppe die der Optionen, die nachstehend kurz umrissen wird. Der Inhaber einer Option hat das Recht, aber nicht die Pflicht, innerhalb der Optionslaufzeit einen Futureskontrakt zu einem festgesetzten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Daraus entsteht mittelbar das Recht, die dem Future zugrundeliegende Ware zu beziehen oder zu liefern. Der Vorteil von Optionen besteht darin, die Option auch verfallen lassen zu können. Für den Käufer eines Puts (Calls) bleibt daher weiterhin die Möglichkeit, von steigenden (fallenden) Kassamarktpreisen zu profitieren. Das Verlustrisiko ist somit auf den Optionspreis beschränkt.